20. Oktober 2014

WAS BLEIBT - Symposium des Künstlerbundes Baden-Württemberg: Samstag, 25.10.2014, 10.00 - 18.00 Uhr, HfG Karlsruhe


WAS BLEIBT


Konzepte für den Umgang mit Künstler-Nachlässen

Symposium des Künstlerbundes Baden-Württemberg
Samstag, 25.10.2014, 10.00 - 18.00 Uhr

Staatliche Hochschule für Gestaltung HfG Karlsruhe (ZKM Gebäude)
Lorenzstraße 15, 76135 Karlsruhe





Um Anmeldung bis 17.10.2014 wird gebeten:

Künstlerbund Baden-Württemberg e.V.
Clemens Ottnad M.A.
Geschäftsführung
Gerokstraße 37
70184 Stuttgart

Tel. 0711 51 89 64 80
Fax 0711 51 89 64 87
E-Mail info@kuenstlerbund-bawue.de



Die Tagung behandelt die Themen Nachlass, Vorlass, Archiv, Schenkung und Stiftung. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Wolfgang Blumers (Steuerrecht), Dr. Uwe Degreif (Museum Biberach), Simone Demandt (Künstlerin), Prof. Christian Jankowski (Künstler), Silvia Köhler (Künstler-nachlässe Mannheim), Matthias Mansen (Künstler), Werner Meyer (Kunsthalle Göppingen), Prof. Dr. Pia Müller-Tamm (Staatliche Kunsthalle Karlsruhe), Prof. Werner Pokorny (Künstler), "Restkunst" (Brigitte Raabe, Michael Stephan & Piet Trantel), Hildegard Ruoff (Fritz und Hildegard Ruoff Stiftung), Prof. Dr. Wolfgang Ullrich (Hochschule für Gestaltung Karlsruhe), Jutta Ulmer-Straub (Ministerium für Wisschenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg), Dr. Otmar M. Weigele (Stiftungsrecht). 


Die künstlerische Produktion steigt stetig und für jeden einzelnen Künstler, jede Künstlerin sind mit jedem neuen Werk Erwartungen und Hoffnungen verbunden, diese Arbeit möge mit durchschlagendem Erfolg im Gedächtnis bleiben und das über den eigenen Tod hinaus. Auch Angehörige und Sammler, die bereits Konvolute von Künstlern besitzen, hegen die Hoffnung, diese für Forschung und Vermittlung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Andererseits ist in Anbetracht der Fülle künstlerischer Produktion die Verwaltung von Nachlässen in Museen und öffentlichen Sammlungen kaum zu bewältigen.

Dieser Konflikt, hervorragende künstlerische Arbeiten auf der einen und fehlende infrastrukturelle und administrative Bedingungen, um diesen Arbeiten als Nachlass gerecht zu werden, auf der anderen Seite ist die Konfliktebene, die in dem ergebnisorientierten Symposium "Was bleibt" mit dem Fokus auf Baden-Württemberg behandelt werden soll.


Für Künstler und Künstlerinnen ergeben sich generell folgende Fragen:

Was geschieht nach meinem Tod mit meinen Werken bzw. was soll nicht geschehen mit den Werken, den Werkgruppen, den Skizzenbüchern, Videobändern, Festplatten, den Briefwechseln? Die Konvolute an die Kinder oder Nichten und Neffen einfach (unter Umständen unsortiert) weitergeben, verschenken? Vernichten?

Soll meine Arbeit aufbewahrt, öffentlich sichtbar bleiben, hat sie vielleicht Forschungsrelevanz? Gewinnt sie vielleicht doch noch posthum an Wert? Oder ist der momentane Wert meiner Arbeit relevant für eine eigene Nachlassstiftung?

Abgesehen von der Eigenbetrachtung denken viele Künstler auch über die Werke vertrauter Kollegen nach, besonders, wenn diese im aktuellen Kunstgeschehen wenig präsent sind, aber interessante, unterbewertete Werkgruppen vorweisen.


Für die Kuratoren von Sammlungen und Museen stehen allerdings folgende Fragen im Vordergrund:

Wohin mit der Fülle von Arbeiten? Da es für Museen und Sammlungen von Bedeutung ist und sie auch dazu angehalten werden, ihr Profil zu definieren, muss ein Nachlass nach folgenden Kriterien genau geprüft oder gleich abgelehnt werden: Erfährt unsere Sammlung durch den Nachlass eine Ergänzung?

Hat die Künstlerpersönlichkeit prägende künstlerische Entwicklungen angestoßen oder nicht? Gibt es Forschungsrelevanz? Könnte es in der Zukunft Forschungsnachfrage geben, landesweit, bundesweit oder sogar international? Welche Teile des Nachlasses sind überhaupt erhaltenswert? Wie viel kann aus logistischer Sicht in die Sammlung aufgenommen werden, und wie kann eine Werkauswahl aussehen?

Museen und Sammlungen sehen sich allerdings meist außer Stande, komplette Nachlässe zu übernehmen!


Es gibt bundesweit einige Nachlassarchive, deren Mitarbeiter sich mit großem Engagement dafür einsetzen, Werkgruppen einzelner Künstler zu erhalten, zu inventarisieren und zu zeigen, z.B. Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds in der Abtei Brauweiler, Van Ham Art Estate in Köln, Archiv für Künstlernachlässe in Hamburg und Private Künstlernachlässe im Land Brandenburg.


Allerdings gibt es in Baden-Württemberg, wo zahlreiche einflussreiche Künstler und Künstlerinnen arbeiten, lediglich eine Institution auf kommunaler Ebene, die Künstlernachlässe Mannheim, die sich speziell um Nachlassverwaltung kümmert. Das reicht bei weitem nicht aus und muss landesweit institutionalisiert werden. Dies wollen wir auch in Zusammenarbeit mit der Landesregierung beziehungsweise dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vorantreiben. Schließlich haben wir ein wunderbares Modell in Baden-Württemberg, das Literaturarchiv Marbach, aber eben für die Literatur! Es geht uns neben der Diskussion der rechtlichen, verwaltungsmäßigen und logistischen Problematik auch um die Findung neuer, zeitgemäßer Archivierungsformen, die auch neue und interessante Zugriffsmethoden eines breiten Publikums einschließen.

Der Künstlerbund bereitet eine Tagung vor, die sich nicht ausschließlich an die ältere Künstlergeneration richtet, sondern ebenso an junge Künstler und  Studenten. Denn die Selbstorganisation von Künstlern, das Erstellen von  Werkverzeichnissen, das professionelle Verwalten von eigene Inventarlisten und die der Galerien ist eine der Voraussetzungen, seine Werkentwicklung gut zu kennen, zu präsentieren und letztlich gegebenenfalls zu übergeben, sei es an eine Galerie, ein Museum, eine Stiftung.